Nun ist man gerade Arbeitslos geworden und weiß nicht was zu tun ist.
Der erste Schritt ist, sich bei der Arbeitsagentur "Arbeitssuchend" melden und den Verlust des Arbeitsplatzes bekannt geben. Am besten macht man dies Persönlich. Wenn es möglich ist, nehmt auch die Kündigung, die Ihr erhalten habt, mit zur Arbeitsagentur.
Dort erfahrt Ihr auch den weiteren Werdegang, welche Unterlagen man einreichen muss und wie man das Arbeitslosengeld beantragt.
Wenn wir schon beim beantragen sind. Die Arbeitsagentur stellt neuerdings alles auf "online" um. So könnt Ihr den Antrag für das Arbeitslosengeld online stellen. Das funktioniert soweit. Allerdings muss man die benötigten Dokumente wie Verdienstbescheinigung, Kündigung usw bereits eingescannt haben.
Wenn man diese Dokumente einscannt, sollte man auch eine gute Namensgebeung achten. Hilfreich ist hier Datumsangaben wie Monat und Jahr, was für ein Dikument und vielleicht der Arbeitgeber in Kurform. Dies vereinfacht dann das Hochladen des Dokuments, um es zuzuordnen.
Bei dem Onlineantrag auf Arbeitslosengeld werden die Dokumente gefordert und dort ist die Bezeichnung bereits vorgegeben. Daher ist es Hilfreich mit der benennung des Dokuments, für die Zuordnung.
Alternativ zu dem Onlineantrag auf Arbeitslosengeld, kann man es heute noch schriftlich machen, wo man die Unterlagen in gedruckter Form einreicht. Auch hier gilt, am besten persönlich abgeben, am Schalter bei der Arbeitsagentur.
Im Anschluss erhaltet Ihr dann irgendwann einen bescheid der Arbeitsagentur, indem die Höhe des Arbeitslosengeldes angegeben wird. Dort ist auch vermerkt, wie lange Ihr Arbeitslosengeld erhalten werdet.
meist bekommt Ihr auch noch einen Termin mit einem Betreuer, mit dem Ihr euch unterhalten werdet. Bringt hier einmal vollständige Bewwerbungsunterlagen mit. Diese sind beim ersten Termin erforderlich. Dazu gehörtt der Lebenslauf und die Zeugnisse. Wenn Ihr habt, gerne auch ein Anschreiben. Ist aber nicht zwingend notwendig.
Damit seid Ihr erst einmal durch, mit der Meldung der Arbeitslosigkeit und dem Antrag auf Arbeitslosengeld. Wie es weiter geht. Im nächsten Blogg.
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